Wo kein Zaun steht, stehen wir – Windpark-Bewachung bundesweit☎ Hotline 0800 659 27 00 (kostenfrei)✉ info@windpark-bewachung.de
Start › Ratgeber › Welche Bewachung verlangt die Bauleistungsversicherung?

Welche Bewachung verlangt die Bauleistungsversicherung?

Bauleistungs- und Montageversicherungen decken Diebstahl und Vandalismus auf der Windpark-Baustelle, aber nicht bedingungslos. In den Versicherungsbedingungen stehen Obliegenheiten, die der Bauherr oder Generalunternehmer erfüllen muss. Wer sie verletzt, riskiert im Schadenfall Kürzungen.

Typische Obliegenheiten

Die genauen Klauseln unterscheiden sich je Versicherer und Vertrag, aber einige Punkte tauchen fast immer auf:

  • Kabeltrommeln, Kupferkabel und Kleinteile sind außerhalb der Arbeitszeit in verschlossenen Containern oder umzäunten Lagerflächen aufzubewahren, soweit das möglich ist.
  • Ab einer bestimmten Werthöhe auf der Fläche, häufig ab einem mittleren sechsstelligen Betrag, wird eine Bewachung außerhalb der Arbeitszeiten oder eine gleichwertige technische Überwachung verlangt.
  • Baumaschinen sind gegen unbefugte Benutzung zu sichern, Schlüssel dürfen nicht im Fahrzeug bleiben.
  • Nach einem ersten Diebstahl sind die Sicherungsmaßnahmen zu verschärfen; ein zweiter Schaden gleicher Art ohne Nachbesserung wird oft nicht mehr reguliert.

Fragen Sie Ihren Makler nach dem genauen Wortlaut Ihrer Police, bevor die Komponenten angeliefert werden.

Was als „Bewachung“ anerkannt wird

Die meisten Versicherer akzeptieren sowohl Wachpersonal eines Unternehmens mit Erlaubnis nach § 34a GewO als auch Videotürme mit Aufschaltung auf eine ständig besetzte Leitstelle und Interventionskette. Nicht anerkannt werden in der Regel: Kameras, die nur aufzeichnen, ohne dass jemand reagiert, oder Bewachung durch eigenes Baustellenpersonal ohne Sachkunde.

Ein Nachweis der DIN 77200 und der Eintrag aller Sicherheitskräfte im Bewacherregister erleichtern die Abstimmung mit dem Versicherer spürbar.

Dokumentation, die im Schadenfall zählt

Im Schadenfall will der Versicherer wissen, was wann getan wurde. Deshalb sollte die Bewachung folgende Unterlagen liefern:

  • Wachbuch mit allen Kontrollgängen, Uhrzeiten und Feststellungen
  • Alarmprotokolle der Leitstelle mit Zeitstempeln und Bildmaterial
  • Besucher- und Lieferantenliste an der Zufahrt
  • Vorfallbericht mit Fotos, der unmittelbar an Bauleitung und Polizei geht

Wir übergeben diese Dokumentation standardmäßig in einer Form, die Versicherer und Polizei direkt verwenden können.

Mit dem Makler sprechen, bevor es losgeht

Der beste Zeitpunkt für die Abstimmung ist die Baustelleneinrichtung. Legen Sie dem Makler das Sicherungskonzept vor; viele Versicherer honorieren eine Bewachung mit Prämiennachlässen oder niedrigeren Selbstbehalten. Wir stellen das Konzept auf Wunsch so auf, dass es den Anforderungen Ihrer Police entspricht.

Angebot anfordern

Angebot für Ihren Windpark anfordern

Schildern Sie uns kurz Ihr Projekt. Sie erhalten ein Angebot mit festem Ansprechpartner.

Jetzt Kontakt aufnehmen